
Über Geld zu sprechen, gilt in der Kinder- und Jugendhilfe schnell als heikel – und das aus gutem Grund. Wer Hilfen für Kinder zuerst durch die Kostenbrille betrachtet, läuft Gefahr, das Kindeswohl der Haushaltslogik unterzuordnen. Dieser Artikel geht deshalb bewusst den umgekehrten Weg: Er zeigt, dass die fiskalischen Effekte des Familienrats (Family Group Conference) eine Folge fachlicher Qualität sind – nicht ihr Ziel. Die Formel lautet: fachlich begründet zu fiskalischen Effekten. Wer den Familienrat als Sparprogramm einführt, wird scheitern. Wer ihn als Beteiligungsverfahren ernst nimmt, wird feststellen, dass er auch wirtschaftlich überzeugt.
Der Anlass für diesen Text ist aktuell: Am 14. August 2026 haben die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Bezirk Marzahn-Hellersdorf und das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) die Ergebnisse der Evaluation des Berliner Familienrats öffentlich vorgestellt – gemeinsam mit einer Familie, die berichtete, wie der Familienrat ihre Familie stabilisierte und eine stationäre Unterbringung ihrer Kinder verhinderte (Senatsverwaltung BJF, Pressemitteilung vom 10.08.2026; Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Pressemitteilung 2026).
Die Ausgangslage: ein System unter Kostendruck
Die Zahlen aus Marzahn-Hellersdorf illustrieren ein Strukturproblem, das weit über Berlin hinaus gilt. Der Bezirk gibt rund 100 Millionen Euro jährlich für Hilfen zur Erziehung aus – dem stehen etwa 8,15 Millionen Euro für Familienförderung, Jugendarbeit und Frühe Hilfen gegenüber (Jugendamt Marzahn-Hellersdorf, Fachsteuerung). Anders gesagt: Über 90 Prozent der Mittel fließen in die Intervention, ein Bruchteil in die Prävention. Die Fachsteuerung des Bezirks nennt das treffend ein „Präventionsdilemma“. Gleichzeitig stiegen die Transferkosten der Hilfen zur Erziehung dort im Schnitt um rund fünf Millionen Euro pro Jahr.
Dieses Muster kennen alle Regionen im deutschsprachigen Raum – auch Kärnten, das im Österreich-Vergleich die höchste Heimquote und den höchsten Anteil an Unterbringungen in Einrichtungen aufweist (Statistik Austria, Kinder- und Jugendhilfestatistik). Stationäre Unterbringungen sind die teuerste Hilfeform überhaupt; jede vermiedene oder verkürzte Fremdunterbringung entlastet den Haushalt um ein Vielfaches dessen, was präventive Verfahren kosten. Genau an dieser Stelle setzt der Familienrat an.
Marzahn-Hellersdorf: Was ein Jugendamt erreicht, das konsequent umstellt
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat den Familienrat im September 2022 nicht als Projekt am Rand eingeführt, sondern per Arbeitsanweisung verbindlich verankert – mit Schulungen für Leitungen und Fachkräfte, einer Begleit-Arbeitsgruppe und eigenen Familienratsbüros. Die Ergebnisse, nun öffentlich vorgestellt, lassen sich in zwei Datenquellen fassen.
Die unabhängige Evaluation (ism gGmbH)
Auf Basis von 284 dokumentierten Familienräten kommt der Zwischenbericht zu dem Ergebnis, dass der Familienrat in knapp einem Viertel der Fälle (24 %) hilfevermeidend wirkt. Konkret: In 13 % der Fälle wurde eine stationäre Hilfe zur Erziehung verhindert, in 11 % konnte eine laufende stationäre Hilfe vorzeitig beendet werden (ism, Zwischenbericht 09/2025). Die Evaluatoren fassen zusammen: „Der Familienrat ist gekommen, um zu bleiben“ – und er wirke „nicht nur bei kleinen Sorgen, sondern auch, wenn es richtig brennt“.
Das Fach- und Finanzcontrolling des Jugendamts
Von 133 begonnenen Familienräten waren zum Auswertungszeitpunkt 49 abgeschlossen und evaluiert. In 47 % dieser Fälle konnte eine stationäre Unterbringung vermieden oder vorzeitig beendet werden. Die Kostenrechnung dahinter ist bemerkenswert transparent:
- Ein Familienrat kostete im Durchschnitt 2.208,60 Euro; alle 49 abgeschlossenen Räte zusammen rund 108.000 Euro.
- Die 23 verhinderten stationären Unterbringungen entsprachen einer Ersparnis von 118.565,92 Euro pro Monat (Berechnungsgrundlage: Ist-Fallkosten von 5.155,04 Euro pro Monat und Fall).
- Abzüglich der Kosten für ambulante Anschlusshilfen ergibt sich ein Nettogewinn von rund 103.000 Euro pro Monat – hochgerechnet rund 620.000 Euro in sechs und rund 1,24 Millionen Euro in zwölf Monaten.
- Parallel sank die Zahl der stationären Fälle um 9 %, insbesondere in belasteten Sozialräumen; der Ist-Ist-Vergleich 2022/2023 wies im Halbjahr rund 1,58 Millionen Euro verminderte Ausgaben aus.
Die Fachsteuerung des Bezirks bringt die Investitionslogik auf eine einzige Zahl: Der flächendeckende Ausbau des Familienrats würde 1,47 % der jährlichen HzE-Kosten erfordern – als Investition, der die oben beschriebenen Minderausgaben gegenüberstehen. Kaum eine kommunale Investition hat ein günstigeres Verhältnis von Einsatz und Wirkung.
Die Pionierstudien: Früchtel und Hampe-Grosser
Die Berliner Gegenwart hat eine Vorgeschichte. Bereits 2010 legten Frank Früchtel und Andreas Hampe-Grosser die erste quantitative deutsche Auswertung vor: 39 Familienräte im Bezirk Berlin-Mitte. Für zwölf Fälle mit vollständiger Kostenrechnung ergab das Follow-up nach drei Monaten: tatsächliche Kosten inklusive Organisation von 237.072 Euro – gegenüber hypothetischen Kosten von 396.099 Euro ohne Familienrat. Das sind Minderausgaben von rund 159.000 Euro bei nur zwölf Fällen (Früchtel/Hampe-Grosser 2010).
Die große Berliner Evaluationsstudie desselben Jahres („Wirkung durch Selbsthilfe“, Früchtel, Brycki, Hampe-Grosser u. a. 2010) untermauerte den Befund auf breiterer Basis von 138 gemeldeten Familienräten:
- Bei 72 kostenverglichenen Familienräten standen rund 557.000 Euro realen Ausgaben etwa 1.283.000 Euro hypothetischen Ausgaben der klassischen Hilfeplanung gegenüber – die Familienratsfälle kosteten also rund 43 % der regulären Ausgaben.
- 61 % der vereinbarten Unterstützungsleistungen erbrachte das eigene Netzwerk der Familien – Leistungen, die kein Träger anbieten und keine Behörde verordnen kann.
- Besonders aufschlussreich ist die Prognosekorrektur: In einem Teilsample hatten die Fachkräfte für 90 % der Familien eine Hilfe zur Erziehung erwartet – real notwendig war sie nur in 45 % der Fälle. Professionelle Risikoeinschätzung überschätzt systematisch den Hilfebedarf, wenn das Familiennetzwerk nie ernsthaft gefragt wurde.
Zwei Sätze aus dieser Studie gehören in jede fiskalische Debatte. Erstens die Antwort auf den Sparvorwurf: „In keinem der 138 evaluierten Familienräte wurden Leistungsberechtigten Leistungsansprüche verweigert.“ Der Familienrat spart nicht, indem er Hilfen vorenthält – er macht sie in vielen Fällen überflüssig. Zweitens die theoretische Pointe: „Die Enteignung des Helfens verursacht Kosten, die Re-Sozialisierung des Helfens verursacht Selbsthilfe.“ Wo professionelle Systeme das Helfen vollständig übernehmen, verkümmern die Kräfte der Lebenswelt – und jede verkümmerte Lebensweltkraft muss teuer professionell ersetzt werden.
Der internationale Blick
England
Die bislang größte randomisierte kontrollierte Studie zum Familienrat weltweit (21 Local Authorities, 2.548 Kinder) untersuchte Familienräte an der Schwelle zum Sorgerechtsverfahren. Ergebnis: Kinder aus Familien mit Familienrat-Zuweisung waren nach zwölf Monaten signifikant seltener in staatlicher Obhut (36,2 % gegenüber 44,8 %). Die Kostenevaluation ergab – trotz pandemiebedingt erhöhter Stückkosten – einen Nettonutzen von 960 Pfund pro Kind schon im ersten Jahr (Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,18:1; ohne Anlaufkosten 1,74:1). Bei Familien, die tatsächlich einen Familienrat erhielten, sank die Wahrscheinlichkeit der Fremdunterbringung um 16 Prozentpunkte (Taylor u. a. 2023).
Niederlande
Für die „Eigen Kracht-conferenties“ schätzten frühe Untersuchungen Einsparungen von umgerechnet 21.000 bis 48.000 Euro pro Konferenz bzw. Familie – rund zwei bis drei Millionen Euro über hundert untersuchte Konferenzen (Eigen Kracht Centrale; Mediation Research/TU Delft 2011). Zur Ehrlichkeit gehört: Spätere randomisierte Studien konnten die Wirksamkeitserwartungen nicht durchgängig bestätigen (Dijkstra u. a. 2016, 2018). Die niederländischen Schätzungen sind daher als obere Bandbreite zu lesen – und als Mahnung, dass Implementierungsqualität über Wirkung entscheidet.
Großbritannien, Erwachsenenbereich
Für den Family Group Conference Service der Grafschaft Kent wurden im Erwachsenenschutz Einsparungen von rund 7.000 Pfund je Konferenz geschätzt (Marsh/Kent Adult FGC Service 2007) – ein Hinweis darauf, dass die fiskalische Logik des Verfahrens nicht auf die Jugendhilfe beschränkt ist.
Einordnung
Der systematische Review der Campbell Collaboration mahnt insgesamt zur Vorsicht: Die internationale Evidenzbasis ist heterogen, einfache Wirkversprechen trägt sie nicht (McGinn u. a. 2020). Der robusteste Einzelbefund über Studien hinweg betrifft die erhöhte Chance auf Familienzusammenführung. Umso bemerkenswerter ist, dass die methodisch stärkste Einzelstudie (Taylor 2023) und die konsequenteste kommunale Implementierung (Marzahn-Hellersdorf) unabhängig voneinander in dieselbe Richtung zeigen.
Warum rechnet sich das? Der Mechanismus
Die fiskalischen Effekte des Familienrats sind kein Buchhaltungstrick. Sie entstehen aus vier fachlichen Wirkmechanismen:
- Die teuerste Hilfe wird ernsthaft geprüft, bevor sie beginnt. Eine stationäre Unterbringung kostet ein Vielfaches eines Familienrats – in Marzahn-Hellersdorf standen 2.208,60 Euro pro Rat gegen 5.155,04 Euro pro Monat und stationärem Fall. Ein Familienrat, der nur jede zwanzigste Fremdunterbringung verhindert, hat sich bereits amortisiert. Real verhindert oder verkürzt er sie – je nach Datenquelle – in 24 bis 47 % der Fälle.
- Das Netzwerk übernimmt, was sonst eingekauft werden müsste. Wenn 50 bis 61 % der vereinbarten Unterstützung aus der Lebenswelt kommen (Früchtel u. a. 2010), ersetzt unbezahlte, tragfähige Alltagshilfe bezahlte Fachleistungsstunden – nicht als Zwang, sondern weil die Familie es selbst so beschlossen hat.
- Prognosefehler werden korrigiert. Die Lücke zwischen erwartetem (90 %) und realem (45 %) Hilfebedarf zeigt: Ohne Familienrat wird systematisch mehr professionelle Hilfe installiert als nötig. Jede unnötig installierte Hilfe bindet Budget und Fachkräfte – in Zeiten des Fachkräftemangels ein doppelter Verlust.
- Selbst erarbeitete Pläne halten länger. Was Familien selbst beschließen, setzen sie eher um. Das reduziert Abbrüche, Hilfe-Karrieren und Wiederholungsschleifen – die stillen Kostentreiber jeder Jugendhilfe.
Die Bedingung: Es funktioniert nur echt
Die entscheidende Einschränkung gehört mitten in diesen Text, nicht in eine Fußnote: Die fiskalischen Effekte treten nur ein, wenn der Familienrat standardtreu und strukturell implementiert wird. Marzahn-Hellersdorf hat nicht ein paar Familienräte ausprobiert – der Bezirk hat per Arbeitsanweisung verbindlich umgestellt, Leitungen und Fachkräfte geschult, Familienratsbüros eingerichtet und die Wirkung von Beginn an unabhängig evaluieren lassen. Die niederländische Erfahrung zeigt die Kehrseite: Wo das Verfahren verwässert oder halbherzig eingesetzt wird, bleiben auch die Effekte aus.
Und noch einmal, weil es der Kern der Botschaft ist: Der Familienrat ist kein Sparinstrument. Die Kostenersparnis ist Nebenwirkung einer fachlich richtigen Entscheidung – nämlich der Entscheidung, Familien echte Beteiligung, echte Verantwortung und echtes Zutrauen zu geben. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst sparen will, zerstört genau die Wirkbedingungen (Freiwilligkeit, Unabhängigkeit der Koordination, Lösungsabstinenz, Family-Only-Phase), aus denen die Effekte entstehen.
Kärnten: Was das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz leisten muss
In Kärnten gilt das österreichische System. Die Grundlage ist das Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG) – und genau dieses Gesetz wird derzeit neu erarbeitet. Damit steht ein Fenster offen, das sich so schnell nicht wieder öffnen wird. Die fachlichen Voraussetzungen sind längst im Recht angelegt: Das K-KJHG verpflichtet auf die Stärkung des sozialen Umfelds und auf das gelindeste Mittel, § 138 ABGB definiert die Kindeswohlkriterien, und Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht, gehört zu werden. Was fehlt, ist das Verfahren, das diese Grundsätze verlässlich einlöst.
Deshalb fordere ich an dieser Stelle klar: Der Familienrat gehört per Gesetz als Herz der Kärntner Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret bedeutet das:
- Vor jeder anderen Hilfe: Bevor eine professionelle Hilfe installiert wird, soll die Familie die Gelegenheit erhalten, mit ihrem Netzwerk einen eigenen Plan zu entwickeln.
- Während jeder Hilfe: Der Familienrat ist kein Konkurrenzangebot – er kann laufende Hilfen begleiten, nachjustieren und auf das Notwendige fokussieren.
- Vor jeder Fremdunterbringung: Keine Unterbringung ohne vorherige, ernsthafte Prüfung durch einen Familienrat – außer bei akuter Gefahr. Neuseeland hat genau diesen Grundsatz seit 1989 im Gesetz.
- Für die Rückführungsfrage: Bei bestehenden Fremdunterbringungen soll der Familienrat regelmäßig und konsequent die Frage stellen, die heute viel zu selten gestellt wird: Kann dieses Kind zurück in sein Familiensystem – und was braucht es dafür?
Für Fremdunterbringungen selbst muss künftig ein einfacher Grundsatz gelten: So lange wie nötig, für jene, die es wirklich benötigen, so kurz wie möglich. Fremdunterbringung ist für manche Kinder der richtige und notwendige Schutz – das steht außer Frage. Aber sie darf nie zum Dauerzustand aus Gewohnheit werden.
Und ein Punkt, der mir besonders am Herzen liegt: Wenn eine Fremdunterbringung beginnt, darf die Arbeit mit den Eltern nicht aufhören. Genau das geschieht heute zu oft – das Kind ist untergebracht, der Fall gilt als versorgt, die Eltern bleiben allein. Wer Rückführung ernst meint, muss während der Unterbringung konsequent mit den Eltern arbeiten. Alles andere macht aus einer vorübergehenden Schutzmaßnahme eine dauerhafte Trennung – menschlich bitter und volkswirtschaftlich unsinnig.
Ein volkswirtschaftlicher Zugang – und ein persönliches Wort
Es braucht endlich einen volkswirtschaftlichen Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe: einen Blick, der nicht in Budgetjahren und Zuständigkeiten denkt, sondern in Lebensverläufen. Jedes Kind, das in seinem Familiensystem gut aufwachsen kann, jede vermiedene Hilfe-Karriere, jede gelungene Rückführung zahlt sich über Jahrzehnte aus – in Bildungswegen, in Gesundheit, in Erwerbsbiografien. Die Marzahn-Hellersdorfer Investitionsrechnung von 1,47 % der HzE-Kosten ist dafür nur der betriebswirtschaftliche Anfang. Kärnten hat mit seiner überdurchschnittlichen Heimquote fiskalisch mehr zu gewinnen als fast jede andere Region im deutschsprachigen Raum – und mit der laufenden Pilotphase die Grundlagen bereits gelegt. Was aus Berlin folgt, ist kein Experiment mehr, sondern eine Blaupause: verbindliche Verankerung, strukturelle Implementierung, unabhängige Evaluation, Geduld mit der Wirkungslogik.
Ich setze mich seit Jahren für diesen Weg ein – und oft genug fühlt es sich an wie ein Kampf gegen Windmühlen. Es gibt zu viele Interessen, die eine solche Veränderung nicht mittragen wollen, denen der Mut oder die progressive Kraft dafür fehlt. Das sage ich ohne Anklage, aber mit Klarheit. Denn genau hier liegt die vielleicht schönste Eigenschaft des Familienrats: Er bringt alle an einen Tisch. Im Familienrat geht es nicht um Egoismen – nicht um die der Träger, nicht um die der Behörden, nicht um unsere eigenen. Es geht um das Gemeinsame. Gemeinsam für Familien. Nicht wir beteiligen Familien – Familien beteiligen uns.
Kärnten hat dunkle Phasen hinter sich. Man erinnere sich an das System Wurst – und an die Nachrichten der jüngsten Zeit. Diese Geschichte verpflichtet. Sie verpflichtet dazu, ein System zu bauen, in dem Kinder und Familien nicht Objekte von Entscheidungen sind, sondern Beteiligte. Es wird Zeit für Veränderung. Wir bei levelUP kämpfen dafür – mit begrenzten Hebeln und oft zu wenig Gehör. Die letzten Monate haben uns gezeigt, dass wir auch den Weg in die Öffentlichkeit gehen müssen. Nicht, um anzuklagen. Sondern um aufzuzeigen: Es gibt Wege. Sie sind erprobt, sie sind evaluiert, sie sind finanzierbar. Was fehlt, ist die Entscheidung, sie zu gehen.
Die zentrale Botschaft bleibt: fachlich begründet zu fiskalischen Effekten. Zuerst kommt die Haltung – nicht wir beteiligen Familien, Familien beteiligen uns. Dann kommt die Verfahrensqualität. Und dann, verlässlich und messbar, kommen die Zahlen.
Quellen
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (2026). Evaluation zeigt: Familienrat in Marzahn-Hellersdorf ist wirksam – Eine Familie berichtet aus eigener Erfahrung. Pressemitteilung vom 10.08.2026.
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (2026). Pressemitteilung zum Familienrat.
- ism gGmbH – Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (2025). Evaluation des Modellprojekts „Familienrat“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Zwischenberichterstattung (Müller, H., Jung, M., Groß, L.), 16.09.2025.
- Jugendamt Marzahn-Hellersdorf, Fachsteuerung (Fritsche, M.). Offensive Familienrat im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf – Projektverlauf, Evaluationsergebnisse, Finanzierungsbedarf sowie Fachliche Steuerung der Hilfen zur Erziehung (interne Präsentationen).
- Früchtel, F., & Hampe-Grosser, A. (2010). Was leisten Familienräte? Eine quantitative Auswertung von 39 Familienräten im Bezirk Berlin-Mitte.
- Früchtel, F., Brycki, G., Hampe-Grosser, A., Hunsche, G., Jung, M., Litta, R., Plewa, M., Rogge, C., & Schober, J. (2010). Wirkung durch Selbsthilfe: Evaluationsstudie zum Familienrat der Berliner Jugendämter. Das Jugendamt, (10), 507–514.
- Taylor, S., Blackshaw, E., Lawrence, H., Stern, D., Gilbert, L., & Raghoo, N. (2023). Randomised controlled trial of family group conferencing at pre-proceedings stage. Foundations – What Works Centre for Children & Families, London.
- McGinn, T., Best, P., Wilson, J., Chereni, A., Kamndaya, M., & Shlonsky, A. (2020). Family group decision-making for children at risk of abuse or neglect: A systematic review. Campbell Systematic Reviews, 16, e1088. https://doi.org/10.1002/cl2.1088
- Dijkstra, S., Creemers, H. E., Asscher, J. J., Deković, M., & Stams, G. J. J. M. (2016). The effectiveness of family group conferencing in youth care: A meta-analysis. Child Abuse & Neglect, 62, 100–110; dies. (2018). A randomized controlled trial on the effectiveness of family group conferencing in child welfare.
- Eigen Kracht Centrale (2021). Opbrengst Eigen Kracht-conferenties: resultaten en baten; Mediation Research / TU Delft (2011), Kostenschätzung bei 40 Multiproblemfamilien.
- Marsh, P., with Kent Adult FGC Service (2007). Kosten-Nutzen-Schätzung des Kent Family Group Conference Service (Erwachsenenbereich).
- Statistik Austria. Kinder- und Jugendhilfestatistik (Fremdunterbringung nach Bundesländern).
- Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG), insb. Grundsätze zur Stärkung des sozialen Umfelds und zum gelindesten Mittel; § 138 ABGB (Kindeswohlkriterien); UN-Kinderrechtskonvention, Art. 12.
- Children, Young Persons, and Their Families Act 1989 (Neuseeland); § 44 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz; Art. 70a EG ZGB Kanton Glarus.