Familienrat (Family Group Conference) bei levelUP

Wenn ein Kind fremduntergebracht wird, ist das oft eine notwendige und richtige Entscheidung. Weit seltener wird eine zweite Frage gestellt, die genauso wichtig ist: Kann dieses Kind irgendwann wieder nach Hause – und was bräuchte es dafür?

Im Familienrat (Family Group Conference) gilt: so kurz wie möglich – so lange wie nötig. Und daraus folgt die Frage, um die es in diesem Text geht: Was muss zu Hause in der Zwischenzeit geschehen, damit das Kind wieder gut und sicher zu Hause sein kann?

1. Eine Frage, die im Alltag untergeht

Eine Fremdunterbringung ist ein tiefer Einschnitt. Sie bindet Aufmerksamkeit, Ressourcen und Emotionen. Und dann geschieht etwas, das niemand beabsichtigt: Der Fall gilt als versorgt. Das Kind ist untergebracht, die akute Gefahr gebannt, die dringendsten Aufgaben erledigt.

Was in dieser Logik leicht verloren geht, ist die Perspektive. Aus einer vorübergehenden Schutzmaßnahme wird still und ohne Entscheidung ein Dauerzustand – nicht, weil jemand es so wollte, sondern weil die Frage nach der Rückkehr niemand mehr systematisch stellt.

Wir halten das für einen der größten und zugleich folgenschwersten blinden Flecken in der Kinder- und Jugendhilfe: Eine präventive Maßnahme endet häufig genau in dem Moment, in dem ein Kind fremduntergebracht wird. Doch wer arbeitet in dieser entscheidenden Phase intensiv mit der Herkunftsfamilie daran, eine Rückkehr des Kindes möglich zu machen? Aktuell ist das de facto kaum vorgesehen. Beginnt eine Fremdunterbringung, endet in der Regel auch die Familienintensivbetreuung.

Aus unserer Sicht müsste genau das Gegenteil der Fall sein. Wir stellen uns keineswegs grundsätzlich gegen Fremdunterbringungen – überhaupt nicht. Es gibt Situationen, in denen sie notwendig und richtig sind. Was wir aber für dringend notwendig halten, ist ein Kulturwandel: Eine Fremdunterbringung darf nicht automatisch das Ende der Arbeit mit der Familie bedeuten. Gerade dann müsste diese Arbeit intensiviert werden, wenn eine Rückkehr verantwortbar und im Interesse des Kindes möglich erscheint.

Kinder sollten möglichst familiennah untergebracht werden – so kurz wie möglich und so lange wie nötig. Natürlich gibt es Fälle, in denen eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich oder nicht verantwortbar ist. Genau deshalb braucht es eine passgenaue Kinder- und Jugendhilfe, die nicht nach einem starren Schema arbeitet, sondern die individuelle Situation jedes Kindes und jeder Familie in den Mittelpunkt stellt.

Peter Kaiser hat einmal das Ziel formuliert, Kärnten zur familienfreundlichsten Region Europas zu machen. Wenn wir diesen Anspruch ernst nehmen, dann braucht Kärnten meiner Meinung nach auch eine Kinder- und Jugendhilfe, die zu den kinder- und familienfreundlichsten in Europa gehört.

Landesrat Peter Reichmann sagt immer wieder: Jedes Kind in Kärnten soll gut schlafen können. Ich schätze Peter Reichmann sehr und halte dieses Ziel für absolut richtig. Aber bis wir dort sind, liegt noch ein weiter Weg vor uns. Dafür werden wir an einigen Stellen mutig und entschlossen die Ärmel aufkrempeln müssen.

Wir sind bereit, daran konstruktiv mitzuwirken – auch wenn unsere Haltung und unsere Forderungen immer wieder für Unruhe sorgen. Das nehmen wir in Kauf. Denn wenn wir überzeugt sind, dass Veränderungen im Interesse der Kinder und ihrer Familien notwendig sind, werden wir diese auch weiterhin klar benennen und dafür eintreten. Wir bleiben standhaft.

2. Was das Gesetz dazu sagt

Das Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz ist an dieser Stelle deutlicher, als viele wissen. Unter den ausdrücklichen Zielen des Gesetzes steht die

„im Interesse des Kindeswohles Reintegration von Kindern und Jugendlichen in die Familie, insbesondere im Zusammenhang mit Erziehungshilfen“.

§ 2 K-KJHG

Rückführung ist damit kein Wohlwollen und keine Ausnahme. Sie ist gesetzlicher Auftrag. Ebenso verlangt das Gesetz, in familiäre Verhältnisse möglichst wenig einzugreifen und wichtige soziale Bindungen zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken (§ 1 Abs. 5 K-KJHG). Der Hilfeplan ist zudem mindestens einmal jährlich daraufhin zu überprüfen, ob die gewählte Erziehungshilfe weiterhin geeignet und notwendig ist (§ 40 K-KJHG).

Was fehlt, ist kein Rechtsgrundsatz. Es fehlt ein Verfahren, das ihn zuverlässig einlöst.

3. Warum ausgerechnet der Familienrat

Rückführung gelingt nicht durch eine Entscheidung am Schreibtisch. Sie gelingt, wenn viele Menschen etwas Konkretes übernehmen: Wer holt das Kind ab? Bei wem kann es schlafen, wenn es zu Hause schwierig wird? Wer bringt es zur Schule? Wer meldet sich, wenn etwas kippt? Wer entlastet die Mutter am Wochenende?

Genau dafür ist der Familienrat gebaut. Er versammelt jene Menschen, die im Leben des Kindes zählen – Großeltern, Tanten, Paten, Nachbarn, Freundinnen der Familie – und lässt sie gemeinsam einen Plan machen, der den Alltag trägt. Nicht in Absichtserklärungen, sondern in Namen, Terminen und Zuständigkeiten.

Bemerkenswert ist, was die internationale Forschung dazu sagt. Der große systematische Review der Campbell Collaboration mahnt insgesamt zur Vorsicht bei Wirkversprechen – findet aber ausgerechnet bei einem Ergebnis einen studienübergreifend erhöhten Effekt: bei der Familienzusammenführung beziehungsweise dem Erhalt der häuslichen Betreuung (McGinn u. a. 2020). Der bislang größte kontrollierte Versuch weltweit zeigt zudem deutlich weniger Fremdunterbringungen nach zwölf Monaten (Taylor u. a. 2023). Und in der Berliner Evaluation konnten in elf Prozent der Fälle laufende stationäre Hilfen vorzeitig beendet werden (ism gGmbH 2025).

Anders gesagt: Wenn der Familienrat eine Stärke hat, die besonders gut belegt ist, dann diese.

4. Was während einer Fremdunterbringung nicht aufhören darf

Eine Rückführung fällt nicht vom Himmel. Sie wird vorbereitet – oder sie findet nicht statt.

Deshalb ist uns ein Punkt besonders wichtig: Wenn eine Fremdunterbringung beginnt, darf die Arbeit mit den Eltern nicht aufhören. Genau das geschieht heute zu oft. Die Betreuung konzentriert sich auf das Kind in der Einrichtung, die Eltern bleiben mit ihrer Scham, ihrer Wut und ihrer Ohnmacht allein – und ein Jahr später wundert sich das System, dass sich nichts verändert hat.

Wer Rückführung ernst meint, muss während der Unterbringung konsequent mit den Eltern und dem gesamten Umfeld arbeiten. Alles andere macht aus einer Schutzmaßnahme eine dauerhafte Trennung – menschlich bitter und volkswirtschaftlich unsinnig.

5. Wie ein Familienrat zur Rückführung aussieht

  • Die Sorge wird neu formuliert. Nicht mehr „Warum kam es zur Unterbringung?“, sondern: „Wie kann es gelingen, dass dieses Kind wieder sicher zu Hause leben kann?“
  • Das Kind wird gefragt. Kinder haben zu ihrer Rückkehr eine Meinung – oft eine differenziertere, als Erwachsene erwarten. Sie sind Ehrengäste des Verfahrens und wählen ihre Vertrauensperson selbst.
  • Der Kreis wird weit gezogen. Rückführung braucht mehr als zwei Eltern. Sie braucht ein Netz, das den Alltag mitträgt.
  • Der Plan wird konkret. Wer macht was, ab wann, wie lange – inklusive Krisen- und Notfallplan für den Tag, an dem es nicht gut läuft.
  • Es gibt einen Folgerat. Nach einigen Monaten wird gemeinsam geprüft, was trägt und was nachjustiert werden muss. Rückkehr ist ein Prozess, kein Stichtag.

6. Ehrlich gesagt: nicht jedes Kind kann zurück

Wir wollen an dieser Stelle nichts beschönigen. Es gibt Kinder, für die eine Rückkehr nicht das Richtige ist – weil sie nicht sicher wäre, weil sich Lebenswege getrennt haben, weil ein Kind selbst es nicht möchte. Fremdunterbringung ist für manche Kinder der richtige Schutz, und das bleibt so.

Ein Familienrat zur Rückführung ist deshalb keine Rückkehrautomatik. Er ist ein Verfahren, das die Frage ernsthaft, ergebnisoffen und mit allen Beteiligten prüft. Manchmal lautet das Ergebnis: noch nicht. Manchmal: nein, aber wir gestalten die Kontakte anders. Beides sind gute Ergebnisse, wenn sie gemeinsam und begründet zustande kommen.

Was wir uns wünschen, ist ein einfacher Grundsatz für jede Fremdunterbringung: so lange wie nötig, für jene, die es wirklich brauchen, so kurz wie möglich.

7. Was das für Kärnten bedeuten würde

Kärnten weist im Österreich-Vergleich die höchste Heimquote und den höchsten Anteil an Unterbringungen in Einrichtungen auf. Gerade deshalb hätte eine strukturierte Rückführungspraxis hier besonders viel Wirkung – für Kinder, für Familien und für die öffentlichen Haushalte.

Am neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz wird derzeit gearbeitet. Wir regen an, den Familienrat darin nicht nur vor Hilfen zu verankern, sondern ausdrücklich auch während laufender Fremdunterbringungen – als regelmäßiges Verfahren, das die Rückführungsfrage stellt, solange sie sinnvoll ist.

Mehr über Ablauf, Haltung und Anfragen finden Sie auf unserer Seite zum Familienrat bei levelUP.

Über den Autor

Stefan Weisbach, MA MSc wünscht sich eine passgenauere Kinder- und Jugendhilfe.