Kinderschutz
bei levelUP.
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz, Würde und Gehör. Das ist kein Versprechen — es ist unser Fundament.
VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
„Kinderschutz ist kein Aufgabenbereich unter vielen — er ist das Fundament, auf dem alles steht, was wir bei levelUP tun. Seit der Gründung im Jahr 2014 begleiten wir Kinder, Jugendliche und ihre Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Wir tragen Verantwortung. Und diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst.“
Stefan Weisbach, MA MSc — Fachliche Geschäftsführung · levelUP, März 2026
„
Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen.
UN-Kinderrechtskonvention · Artikel 19
Unser Leitbild. Unser Kompass. Unsere DNA.
❤️
Das Wohl des Kindes hat Vorrang
Jede Entscheidung wird am Kindeswohl gemessen. Wenn Interessen in Konflikt geraten — das Kindeswohl gewinnt. Immer und ohne Ausnahme.
✊
Kinder sind Rechteträger:innen
Kinder und Jugendliche werden informiert, einbezogen und gehört — nicht für sie entschieden. Sie dürfen widersprechen und Nein sagen.
✋
Null-Toleranz gegenüber Gewalt
Jede Form körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ist inakzeptabel — auch als Reaktion auf schwieriges Verhalten. Keine Ausnahme.
💡
Offene Fehlerkultur
Wer Risiken offen benennen darf, verhindert sie. Wir schaffen Strukturen, in denen niemand schweigen muss und jeder Hinweis ernst genommen wird.
⚖️
Gleichwürdigkeit
Jedes Kind wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder Religion gleich behandelt, gleich gehört und gleich geschützt.
🤝
Empowerment & Partizipation
Wir stärken die Handlungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir arbeiten mit ihnen — nicht für sie. Das ist unsere DNA.
Kinderschutzbeauftragte
levelUP benennt eine Kinderschutzbeauftragte als zentrale Ansprechperson für alle Kinderschutzanliegen. Die Funktion ist organisatorisch verankert und vollständig weisungsfrei: Anliegen können direkt — ohne Umweg über Vorgesetzte — gemeldet werden. Vertraulichkeit ist garantiert.
❤️ Kinderschutzbeauftragte
Mag. (FH) Viktoria Pichler
Qualitätsmanagement / Stabsstelle QM
📞 +43 660 6186 809
✉️ [email protected]
Direkte Meldung möglich — ohne Umweg über Vorgesetzte.
👤 Stellvertretung
Stefan Weisbach, MA MSc
Fachliche Geschäftsführung
📞 +43 660 6580 302
✉️ [email protected]
Du musst dir nicht sicher sein — ein Bauchgefühl reicht.
Der Familienrat — Kinderschutz durch Partizipation
Stefan Weisbach, MA MSc hat den Familienrat als Clearingverfahren und Entscheidungsfindungsprozess nach Kärnten gebracht und damit levelUP zur ersten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung des Landes gemacht, die dieses international bewährte Instrument systematisch einsetzt. Der Familienrat ist kein Zusatzangebot — er ist unsere DNA.
Familienrat und UN-Kinderrechtskonvention
Der Familienrat ist die konsequente Umsetzung zweier Kernrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Art. 12 UN-KRK — Recht auf Gehör: Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. Ihre Meinung ist angemessen zu berücksichtigen. Der Familienrat schafft genau diesen geschützten Raum.
Art. 18 UN-KRK — Elterliche Verantwortung: Eltern tragen die primäre Verantwortung für das Wohl ihres Kindes. Der Familienrat aktiviert diese Verantwortung, statt sie zu übernehmen.
Familienrat im K-KJHG
§ 12 K-KJHG — Hilfeplanung: Die Kinder- und Jugendhilfe hat Hilfen gemeinsam mit dem Kind, dem Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten zu planen. Ziel ist die größtmögliche Beteiligung aller Betroffenen. Der Familienrat ist die strukturierteste Form dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Partizipation.
§ 5 K-KJHG — Partizipation: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrer Reife und Entwicklung in alle Entscheidungen einzubeziehen, die ihre Person oder ihre Lebenssituation betreffen. Familienrat setzt diesen Anspruch in die Praxis um.
Verbindlich für alle
Was tun bei Verdacht?
5 Schritte. Klar. Sofort.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt dieser Plan — ohne Ausnahme, für alle Mitarbeiter:innen, Honorarkräfte und Ehrenamtliche. Grundlage: B-KJHG 2013 § 37 (Mitteilungspflicht).
Wichtige Kontakte auf einen Blick
🏢 levelUP intern
Kinderschutzbeauftragte
Mag. (FH) Viktoria Pichler
+43 660 6186 809
[email protected]
Stabsstelle QM
+43 660 5510 001
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
Fachliche Geschäftsführung
Stefan Weisbach, MA MSc
+43 660 6580 302
🤝 Externe Fachstellen
DELFI Kinderschutzzentrum
(auch anonym, kostenlos)
+43 463 516611
KiJA Kärnten
Kinder- und Jugendanwaltschaft
+43 50 536-20124
kija.ktn.gv.at ↗
Amt der Ktn. LReg., Abt. 6
Aufsichtsbehörde KJH
+43 50 536-16002
ktn.gv.at ↗
📋 Beratung & Navigation
KISZ — Kinderschutz-Fachberatung
Vertrauliche Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung — für Fachkräfte und Privatpersonen.
05 7006 9999
kisz-ktn.at ↗
Wohin? — Hilfsangebote Österreich
Bundesweite Plattform zur Suche nach geeigneten Unterstützungs- und Beratungsangeboten in der Nähe.
wohin.or.at ↗
Unser Verhaltenskodex — auf einen Blick
Alle Mitarbeiter:innen unterzeichnen bei Dienstantritt den Verhaltenskodex. Er definiert verbindlich, was bei levelUP gilt.
✅ Das tun wir
✔️ Das Wohl des Kindes hat Vorrang.
Kinder sind immer unsere Ehrengäste. Ihr Schutz ist unser oberstes Leitprinzip.
✔️ Wir schauen hin — auch wenn das, was wir sehen, schwer auszuhalten ist.
✔️ Wir dokumentieren zeitnah und vollständig.
Und wir halten uns an Meldepflichten — ohne Ausnahme.
✔️ Grenzverletzungen sprechen wir offen an.
✔️ Bei Unsicherheiten holen wir sofort fachlichen Rat.
✔️ Wir tragen Verantwortung — auch dann, wenn es unbequem wird.
✔️ Supervision weit über dem Pflichtmaß.
Vorgeschrieben: 10 Einheiten/Jahr. Wir ermöglichen bis zu 24 Supervisionseinheiten.
✔️ Kinder und Jugendliche dürfen widersprechen und Nein sagen.
❌ Das tun wir nicht
✗ Wir geben keine Informationen ohne Einwilligung weiter.
Verschwiegenheitspflicht gem. K-KJHG § 8.
✗ Wir nehmen Grenzsignale von Kindern und Jugendlichen immer ernst — auch nonverbale.
✗ Wir sprechen Kolleg:innen direkt an, wenn wir Fehlverhalten beobachten.
✗ Wir nutzen unsere Machtposition nie aus.
✗ Wir schreiben keine Berichte oder Stellungnahmen ohne ausreichende Grundlage.
✗ Wir ignorieren keine Hinweise auf Gefährdung — auch wenn sie uns unangenehm sind.
✗ Wir übernehmen keine Aufgaben, für die wir gerade nicht die nötige Ressource haben — wir sprechen es an.
✗ Wir kommunizieren Entscheidungen klar und direkt — auch wenn sie unbequem sind.
Meldung einbringen
→ Online-Beschwerdesystem öffnen
📋 Für wen gilt dieses Konzept?
Das Kinderschutzkonzept gilt verbindlich für alle Personen, die im Rahmen von levelUP tätig sind — unabhängig von Art und Umfang ihrer Beschäftigung: vom Mitarbeiter:in in der Administration, unserem Fachkräfteteam über das Qualitätsmanagement und zur Geschäftsführung.
Jede Person bestätigt bei Dienstantritt durch Unterzeichnung von Anhang A die Kenntnisnahme und Verbindlichkeit.
Rechtliche Grundlagen: UN-Kinderrechtskonvention · B-KJHG 2013 · K-KJHG (LGBl. 83/2013) · DSGVO/DSG 2018 · Österreichische Standards der Allianz für Kinderschutz (2023) · Stand: März 2026 — Freigabe: Stefan Weisbach, MA MSc
Das vollständige Konzept
Transparenz ist kein Lippenbekenntnis. Deshalb veröffentlichen wir unser vollständiges Kinderschutzkonzept — alle 14 Kapitel, den Verhaltenskodex und die Anhänge A–G.
Stand: März 2026 · Freigabe: Stefan Weisbach, MA MSc (Fachliche GF) · Kinderschutzbeauftragte: Mag. (FH) Viktoria Pichler
Orientiert an den Österreichischen Standards der Allianz für Kinderschutz (2023) · K-KJHG LGBl. 83/2013 · B-KJHG 2013
Fragen zum Kinderschutz? Wenden Sie sich direkt an unsere Kinderschutzbeauftragte:
[email protected] · +43 660 6186 809
Kontakt
+43 (0) 660 5510 001
[email protected]
Pischeldorfer Straße 53,
9020 Klagenfurt am Wörthersee